Aktuelles:

 

Auf den Höhen von Taunusstein

Wanderung auf der Taunussteiner Runde am 2. August

Weiter lesen -->


AUGENWEIDE – 5. Taunussteiner Gartenpromenade

Überraschungen hinter Hecken und Zäunen

Weiter lesen -->


Einladung zur Teilnahme am Ehrenamtstag

Engagement der Taunussteinerinnen und Taunussteiner würdigen

Weiter lesen -->

 

Bürgerstiftung Taunusstein  

PAUSE

Ehrenamtspreis der Bürgerstiftung

Vielen Dank für die zahlreichen eingesendeten Bewerbungen, diese werden nunmehr von einer Jury bewertet und es erfolgt eine Rückmeldung

1. Grundsätzliches  

Ehrenamtliches Engagement hat in Taunusstein einen sehr großen und gesellschaftsrelevanten Nutzen und Mehrwert. Der Bürgerstiftung Taunusstein ist es daher ein besonderes Anliegen, die bedeutenden gesellschaftspolitischen Leistungen von ehrenamtlich Engagierten zu fördern und anzuerkennen. Außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und ein uneigennütziges Wirken für das Gemeinwohl verdienen eine öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und Würdigung.

Ausgezeichnet werden gemeinnützig tätige Menschen, Gruppen oder Initiativen, die sich in besonderer Art und Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl in den folgenden Themenfeldern einsetzen:

Das Spektrum der relevanten und zu nominierenden Themenfelder erstreckt sich auf

Soziales

Kultur

Umwelt

Bildung

Sport

Integration

Das Engagement selbst sollte die Vielschichtigkeit unserer Gesellschaft in der Stadt Taunusstein abdecken und daher die nachstehenden Zielgruppen umfassen:

Von Jugendlichen bis zu Senioren/Seniorinnen

Migranten

hilfsbedürftigen Menschen

2. Dotierung des Ehrenamtspreises 

Der Ehrenamtspreis ist mit einem

Gesamtwert von € 5.000

dotiert und kann an mehrere Preisträger anteilig verliehen werden.

3. Voraussetzungen 

Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenamtspreises sind, dass es sich bei den Tätigkeiten um keine einmaligen Aktionen handelt und diese ehrenamtlich ausgeübt werden.

Das Engagement von Mitgliedern gewählter Volksvertretungen, Gewerkschaften, Schöffe/-innen sowie politischer Parteien kann nicht berücksichtigt werden.

4. Bewerbungen

Vorschläge sind im Zeitraum vom 01. April 2025 bis 30. Juni 2025 bei der Bürgerstiftung Taunusstein unter dialog@buergerstiftung-taunusstein.deeinzureichen.

Es besteht ein freies Vorschlagsrecht. Der Vorschlag ist in schriftlicher Form, nach Möglichkeit online, mit dem entsprechenden Formular und mit der Darstellung der besonderen Leistungen (max. 1 DIN A 4 Seite) einzureichen.

Ein Anspruch auf Auszeichnung besteht nicht; es handelt sich vielmehr um eine Einzelfallentscheidung.

5. Jury 

Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch eine mehrköpfige Jury bestehend aus dem Bürgermeister, Vertreterinnen und Vertretern des Stiftungsrats, des Vorstandes der Bürgerstiftung und Raimund Scheu als Sponsor des Ehrenamtspreises.

Die Jury entscheidet neutral. Entscheidungen der Jury werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und sind juristisch nicht anfechtbar.

6. Auswahlkriterien 

Die Jury prüft die eingereichten Bewerbungen nach folgenden Kriterien:

Umfang und Intensität der ehrenamtlichen Tätigkeit

Bedeutung für das Gemeinwohl

Nachhaltigkeit der Initiative

Vorbildwirkung/Modellcharakter für die Bürgerinnen/Bürger der Stadt Taunusstein

Zukunftsorientiertes Wirken und langfristige Ausrichtung

Transparenz/Nachprüfbarkeit der Tätigkeiten und ihrer Ergebnisse

Gesamteindruck der entscheidungsrelevanten Unterlagen

7. Verleihung des Ehrenamtspreises 

Der Ehrenamtspreis wird durch die Bürgerstiftung Taunusstein in einem feierlichen Rahmen im Zeitraum September/Oktober 2025 offiziell verliehen.

Die gewährte Fördersumme sollte grundsätzlich für die ehrenamtliche Arbeit verwendet werden.

8. Publizierung 

Mit der Bewerbung willigen die betroffenen Personen ein, dass die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber in geeigneter und angemessener Weise öffentlich erwähnt und gewürdigt werden.

Die Veröffentlichung von Namen, Leistungen und dergleichen erfolgt auf der Homepage der Bürgerstiftung Taunusstein (www.buergerstiftung-taunusstein.de) sowie im Rahmen der lokalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Taunusstein im April 2025

Hier der Antrag zum Download


KONTAKTIEREN SIE UNS

Bürgerstiftung Taunusstein


Aarstraße 142b


65232 Taunusstein


06128 480 481 · 0611 89 06 66 28


dialog@buergerstiftung-taunusstein.de
 

 


BANKVERBINDUNG:

Konto: DE45 5109 0000 0001 2345 01,     
WIBADE5WXXX


Die Stiftung ist gemeinnützig. Wenn Sie eine Zuwendungs-bescheinigung benötigen, nennen Sie bitte bei einer Spendenüberweisung im Feld "Verwendungszweck" Ihren Namen und Ihre Anschrift.


GEPRÜFTE QUALITÄT

Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

IMPRESSUM | DISCLAIMER | DATENSCHUTZERKLÄRUNG |  KONTAKT | Cookie Einstellungen